Der Kirchenvorstand und seine Aufgaben
Im Oktober 2024 wurde er neu gewählt. Neun Menschen aus unserer Kirchengemeinde, die sich hatten aufstellen lassen, wurden gewählt, wie bei jeder demokratischen Wahl nach dem Prinzip der Anzahl der Stimmen.
Diese Personen haben sich dann in der Sitzung gefragt, welche Talente und Gaben denn noch fehlen im Kirchenvorstand und haben die vorgegebene Anzahl von Menschen aus der Gemeinde zu Kirchenvorsteher*innen berufen.
Dazu kommen noch als geborene Mitglieder die Pfarrer*innen der Kirchengemeinde. Und fertig ist das Leitungsgremium der Kirchengemeinde für die nächsten 6 Jahre.
Der letzte Satz ist wichtig: Der Kirchenvorstand leitet die Gemeinde.
In diesem monatlich tagenden Gremium wird über die Finanzen der Kirchengemeinde entschieden, Haushalt und Jahresrechnung müssen beschlossen werden ebenso wie besondere Projekte, die mit hohem finanziellen und Personalaufwand verbunden sind.
Der Kirchenvorstand bestimmt über das gottesdienstliche Leben in der Gemeinde. Einschneidende Veränderungen in der Art und Weise der gottesdienstlichen Feier können nicht von den leitenden Liturgen*innen allein beschlossen werden.
Die Leitlinien der kirchlichen Unterweisung (unter diesem etwas altertümlichen Begriff ist in der Kirchengemeindeordnung vom Kindergottesdienst über den Konfirmandenunterricht bis zur Erwachsenenbildung alles zusammengefasst) liegen in der Hand des Kirchenvorstands.
Er hat „über den Gebrauch der kirchlichen Gebäude zu entscheiden“.
Er hat bei den Personalentscheidungen innerhalb der Kirchengemeinde das letzte Wort. Er wirkt auch beschließend oder zustimmend (es gibt hier zwei Verfahren, die sich immer abwechseln) bei der Besetzung der Pfarrstellen der Kirchengemeinde.
Der Kirchenvorstand hat außerdem die Strukturen der Zusammenarbeit und der Arbeit der Pfarrer*innen, also die Erstellung von Sprengelordnungen und Stellenbeschreibungen zu tätigen.
Das Leitungsgremium der Kirchengemeinde ist auch gehalten dafür zu sorgen, dass die kirchengemeindliche Arbeit alle Bereiche kirchlichen Lebens im Blick hat. Eine Gemeinde muss etwa auch auf dem Feld der Diakonie und der Bildungsarbeit tätig sein. Ist sie das nicht, so ist es Aufgabe des Kirchenvorstands diese Arbeitsbereiche ins Bewusstsein aller Verantwortlichen zu bringen.
Allerdings ist dies Gremium gleichzeitig der Ort der in meinen Augen entscheidenden Fragen in einer Kirchengemeinde:
Wofür stehen wir? Was ist unser Profil? Was macht uns besonders?
Ich bin davon überzeugt, dass Kirche in den kommenden Jahren davon profitieren wird, wenn sich Gemeinden ernsthaft die Frage nach dem eigenen Profil stellen. Nicht alle werden alles machen müssen!
Ich könnte jetzt noch viele weitere Aufgabenbeschreibungen aus der Kirchengemeindeordnung nennen, dort sind das etliche Paragraphen, so etwa die Pflicht des Kirchenvorstands Anfragen von Gemeindegliedern in den Sitzungen zu behandeln oder für ein gedeihliches Miteinander in der Gemeinde zu sorgen.
Es ist hoffentlich klargeworden, ein welch hohes Maß an Verantwortung die neuen Kirchenvorsteher*innen auf sich genommen haben.
Von der Ebene des Dekanats, das geleitet wird durch eine Synode und einen Dekanatsausschuss, bis hin zur Landessynode der ELKB ganz zu schweigen. In all diese Gremien könnten Mitglieder aus unserem Kirchenvorstand gewählt werden.
Engagement ist keine Selbstverständlichkeit, war es noch nie.
Daher gehört den Menschen, die sich in Kommunen oder Vereinen oder in Kirche und Diakonie engagieren, Dank und Anerkennung.
So bedanke ich mich im Namen aller in unserer Kirchengemeinde bei denen, die in der letzten Amtsperiode Verantwortung übernommen haben und bei allen, die das jetzt tun!
Ich bedanke mich bei allen, die mit ihrer Stimmgabe unser Leitungsgremium mandatiert haben, bei allen, die unsere Arbeit mit Gebet und Rat begleiten.
Es gibt eine Unkultur in unserer Gesellschaft, die Menschen, die Verantwortung übernehmen, auch persönlich zu beschimpfen oder gar zu attackieren, wenn diese Entscheidungen treffen, die man selbst falsch findet.
Dieser Unkultur können wir entgegentreten mit einer anderen Praxis! Wenn Sie anderer Meinung sein sollten als die Mehrheit im Kirchenvorstand entschieden hat, dann bitte ich Sie, dies gerne zu äußern: sachlich und wertschätzend und ohne persönliche Beleidung. Danke dafür!
Bernd Reuther (in leichter Abänderung)
Christuskirche
Versöhnungskirche
Gewählte, berufene und geborene Kirchenvorsteher:innen:
- Dr. Matthias Demandt
- Peter Euler
- Dr. Hubert Fischer
- Regine Fröhlich
- Dr. Susanne Goldenstein (Vertrauensperson)
- Pfarrer Dirk Hartleben
- Rainer Heimann
- Simon Janda
- Vanessa Kattler
- Pfarrer Bernd Reuther
- Pfarrerin Christine Rießbeck
- Claudia Schmidt-Kamchen
- Franziska Werth
- Olivia Winter
- Sarah Wolff (Vertrauensperson)
Ersatzpersonen sind: Daniella Portan, Nadine Kubinger, Dr. Jürgen Wolff, Valeria Filimonov, Frank Schulze, Maria Reisenauer
Gewählte, berufene und geborene Kirchenvorsteher:innen:
- Alexander Bisterfeld
- Kristina Demmelhuber
- Bettina Haupt
- Marina Ipatow-Schmidt
- Ingrid Menzel
- Pfarrer Frank Möwes
- Matthias Ramming
- Pfarrerin Sophie Roth
- Werner Schäfer
- Cornelia Steiner
- Alexander Waldenfels
- Ulrike Zeindlmeier
Ersatzpersonen sind: Ulrike Kelm und Marianne Wahl
